Arbeitsschutzverordnung OStrV 




Die neue Arbeitsschutzverordnung "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz vor Gefahren durch optische Strahlung aus künstlichen Lichtquellen zu schützen. In diesem Internetauftritt erfahren Sie mehr über Inhalte und Konsequenzen der Verordnung und erhalten Hinweise zur Unterstützung bei der Umsetzung im Unternehmen (bspw. Gutachten, Beratung). Zahlreiche Links führen Sie zu weiteren hilfreichen Quellen.
Prof. Dr.-Ing. Klaus Dickmann
Klaus Dickmann
Wilhelmstrasse 64
48149 Münster
Telefon: 02551 962324
Fax: 02551 962490
URL: http:///www.kuenstliche-optische-strahlung.de
Eingetragen am: 03.01.2011 - 01:41:50 von: LASER
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