Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

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Weisgerber Weispfenning Roth Rechtsanwälte Partnerschaft
Martin Weispfenning

Telefon Nr.: +49 911 3957970
Fax: +49 911 39579777

Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führe ich, Martin Weispfenning seit 2000. Voraussetzung für das Führen des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht. Grundsätzlich muss der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden im Bereich Familienrecht nachgewiesen werden. Des Weiteren sind schriftliche fünfstündige Prüfungen auf dem Gebiet des Familienrechts zu bestehen. Der praktische Nachweis wird dadurch erbracht, dass mindestens 120 bearbeitete familienrechtliche Fälle innerhalb von drei Jahren gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist der zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich die Teilnahme an familienrechtlichen Pflichtfortbildungen von derzeit mindestens 15 Stunden nachzuweisen.

Sofern Sie ein familienrechtliches Problem haben und auf der Suche nach einem fachlichen Spezialisten in Nürnberg sind, bin ich Ihr Ansprechpartner.
Vertrauen Sie auf meine über 17 jährige Erfahrung im Familienrecht.

http://www.arbeitsrecht-familienrecht-nuernberg.de

Adresse Campestraße 10
Nürnberg 90419
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