Rechtsanwalt für türkisches Recht


Rechtsanwalt
Kamer Akgül

Telefon Nr.: 030/611 07 393
Fax: 030/611 07 393

Ich bin Rechtsanwalt für türkisches Recht mit Sitz in Berlin und vertrete meine Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten mit Interessenschwerpunkt Familienrecht, Erbrecht, Firmenrecht und Forderungsklagen in der Türkei.

Familienrecht:
Scheidungsklagen:
Scheidungsklagen, die in der Türkei erhoben werden. Ehepartner, die beide die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, die sich in der Türkei scheiden lassen wollen.
Die Vertretung in Scheidungsklagen und Erhebung von Scheidungsklagen von türkischen Staatsangehörigen und nicht türkischen Staatsangehörigen vor dem türkischen Gericht.

Anerkennungsurteile:
Anerkennung von Scheidungsurteilen, die außerhalb der Türkei von Gerichten gefällt wurden. Erläuterung: Scheidungsurteile die von nicht türkischen Gerichten gefällt worden sind, werden in der Türkei nicht anerkannt.

Für die Anerkennung der Scheidungsurteile in der Türkei müssen beide Ehepartner vor dem für sie zuständigen Familiengericht eine Scheidungsklage erheben.
Erbrecht:
Regelungen der Angelegenheiten von Verstorbenen, die bewegliches Eigentum und Immobilien in der Türkei besaßen.
Sterbefälle bei denen der/die Verstorbene türkische/r Staatsangehörige/r ist.
Die Beantragung des Erbscheins bei dem zuständigen Gericht, die Beantragung des Ablehnungsrechts des Erbes, falls die Erbschaft überschuldet ist, Beratungsservice hinsichtlich der Verteilung des Erbes zwischen den Erben und Annahme des Falles vor dem Gericht.
Der Verstorbene nicht türkischer Staatsangehörige/r ist (z.B. deutscher Staatsangehörige/r oder holländische/r Staatsangehörige/r.
Die Bestimmung welches Recht angewendet werden soll, die Beantragung des Erbscheins beim türkischen Gericht für die Erben des in der Türkei Verstorbenen, die Umrechnung des Wertes von dem Gesamtbesitz des Verstorbenen in die entsprechende Währung, die Anerkennung des Erbscheins, falls der Erbschein nicht vom türkischen Gericht stammt.
Firmenrecht
Allgemeiner Beratungsservice von Firmengründungen in der Türkei von privaten Personen und juristischen Körperschaften, die allgemeine Vorgehensweise und Prozeduren bei Firmengründungen in der Türkei, Beratungsservice im Bereich des türkischen Firmenrechts und im Wettbewerbsrecht.
Forderungsklagen
Die gerichtliche Verfolgung und die Einkassierung und Eintreibung von Forderungen in der Türkei.
Die gerichtliche Vollstreckung und Einkassierung im Falle von Konkurs/Insolvenzen, wenn der Aufenthalt des Schuldners sich in der Türkei befindet.
Im Falle, dass die gerichtliche Vollstreckung und Einkassierung im Ausland durchgeführt werden soll, und der Schuldner sich im Ausland befindet, z.B. Deutschland, der Verschuldete aber kein Vermögen/Eigentum/Besitz vorzeigen kann, kann durch unsere Kanzlei eine Forschung auf Vermögenskontrolle, die sich in der Türkei befinden, durchgeführt werden.



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