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Martin Weispfenning
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht in Nürnberg

mit den Schwerpunkten Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.

Seit 1997 bin ich ohne Unterbrechung als Rechtsanwalt mit Sitz in der Metropolregion Nürnberg tätig.
 
Schon zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich auf die Gebiete des Familien-, Erb- und Arbeitsrechts konzentriert.

Der Fachanwalt für Familienrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führe ich seit 2000. Voraussetzung für das Führen des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht. Grundsätzlich muss der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden im Bereich Familienrecht nachgewiesen werden. Des Weiteren sind schriftliche fünfstündige Prüfungen auf dem Gebiet des Familienrechts zu bestehen. Der praktische Nachweis wird dadurch erbracht, dass mindestens 120 bearbeitete familienrechtliche Fälle innerhalb von drei Jahren gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist der zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich die Teilnahme an familienrechtlichen Pflichtfortbildungen von derzeit mindestens 15 Stunden nachzuweisen.

Auch auf dem Gebiet des Erbrechts habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang abgeschlossen.

20 Jahre Erfahrung

Bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten vor Gericht kommt diesen zugute, dass ich während meiner nunmehr 20-jährigen Tätigkeit immer in den Kollegenkreis von Wirtschaftskanzleien eingebunden war und seit 01.01.2016 Partner der Weisgerber Weispfenning Roth Ehbauer Rechtsanwälte Partnerschaft in Nürnberg bin. Die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen sowie das wirtschaftsrechtliche Know-how der Partner Rechtsanwalt Michael Weisgerber, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt Norbert Roth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Rechtsanwalt Klaus Ehbauer können bei der Beratung und Vertretung meiner anspruchsvollen Mandanten in familienrechtlichen, erbrechtlichen und arbeitsrechtlichen Mandaten zum Nutzen der Mandanten eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere bei der der Abfassung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, bei Verträgen über Schenkungen an Kind/Schwiegerkind und deren Rückabwicklung („Schwiegerelternschenkung“) bei der Berücksichtigung besonderer familiärer Belange in gesellschaftsrechtlichen Verträgen und der Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Belange in familienrechtlichen Verträgen, bei erbrechtlichen Gestaltungen (Nachfolgeplanung und Unternehmertestament) sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch innerhalb der Familie).

Mit vollem Einsatz auch vor Gericht

Nicht immer gelingt es, streitige Positionen ohne Einschaltung des Gerichts zu einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Regelung zu führen. Häufig kommt es zu Streitigkeiten in den Bereichen Familienrecht (z.B. Unterhalt, Güterrecht, Rückforderung von (Immobilien-)Schenkungen durch Schwiegereltern, Ansprüche aus Ehegatteninnengesellschaft und aus Gesamtschuldnerausgleich), Erbrecht (z.B. Pflichtteilsansprüche, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften) und Arbeitsrecht (z.B. Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzverfahren, Statusfeststellungsverfahren und Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsentgelt).
 
Selbstverständlich vertrete ich meine Mandanten gerne und mit vollem Einsatz auch vor Gericht, um für diese deren Ansprüche mit Nachdruck durchzusetzen oder Forderungen anderer abzuwehren.

Für eine erste Falleinschätzung kontaktieren Sie mich hier oder rufen Sie an unter Tel.: 0911 3957970

Martin Weispfenning
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Mitgliedschaften:

  • Landesregionalleiter Familienrecht der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
  • Leiter Arbeitsgruppe Familienrecht von taxLEGIS, Verband für den Mittelstand e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Vizepräsident Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
  • Vizepräsident Verband Deutscher Anwälte e.V. (VDA)

Publikationen:

  • Sterben macht Erben, Leitfaden durch das Erbrecht, Kastner Verlag, Juristischer Fachverlag
  • Diverse juristische Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen sowie im Internet

Anschrift:
Martin Weispfenning
Campestraße 10
90419 Nürnberg
(Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend für Sie vorhanden)

Tel.: 0911 3957970
E-Mail:Kontaktformular
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