Rechtsanwalt für Strafrecht 




Bei einem Strafvorwurf ist es unentbehrlich, einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Nur ein StrafvertRechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht und kennt Ihre Rechte.
Wir beantragen Akteneinsicht und besprechen anschließend den Akteninhalt mit Ihnen. ausführlich Als Service unserer Kanzlei erhalten Sie eine Abschrift der Akte, damit Sie wissen, worauf sich der Vorwurf stützt.
Nach der Besprechung des Akteninhalts werden wir eine rechtliche Stellungnahme abgeben, auf etwaige Widersprüche in einzelnen Aussagen hinweisen und für Sie angemessen auf den Vorwurf erwidern.
Dr. Gau
Dr. Patrick Gau
Arndtstr. 73
44135 Dortmund
Telefon: 0231-9967678
Fax: 0231-4768740
URL: http://www.rechtsanwalt-strafrecht.de.tl
Geschäftszeiten:
8:30 Uhr - 20:00 Uhr
Eingetragen am: 01.01.2008 - 13:13:36 von: Anwaltskanzlei Dr. Gau
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