Rechtsanwalt, Sven Reissenberger, Dortmund

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Rechtsanwalt Sven Reissenberger
Sven Reissenberger

Telefon Nr.: 0231579500
Fax: 0231573166

Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreibt seit 1996 in Dortmund in der Innenstadt seine Anwaltskanzlei. Zu seinen Schwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht. Die Mandate werden persönlich von Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreut. Hauptfall im Verkehrsbereich ist die Unfallregulierung. Hierbei werden Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Versicherung des Unfallgegners und gegen diesen selbst geltend gemacht. Zu den einzelnen Schadenspositionen gehören der Reparaturschaden und im Falle des Totalschadens der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sowie regelmäßig auch der Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten und die Schadenspauschale sowie die Wertminderung . Im Arbeitsrecht steht die Geltendmachung von ausbleibenden Lohn- und Gehaltsforderung neben dem Kündigungsschutz im Vordergrund. Hier gilt es den Arbeitnehmer im Betrieb zu halten oder ihm eine hohe Abfindung zu verschaffen. Nebenbei geht es oftmals noch um eine Abmahnung sowie das Zeugnis. Im Familienstreitfall geht es um die Trennung und Scheidung und die daraus resultierenden Folgen im Sinne von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Sollte eine Einigung zwischen den Ehegatten nicht gelingen, so wird gelegentlich auch um den Hausrat und das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht gestritten. Das Gericht legt dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht fest und regelt die Besuchszeiten. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverbund mit geregelt und letztlich steht noch die Vermögensauseinandersetzung im Raum. Hier ist der Zugewinn beider Ehegatten zu ermitteln, um den Zugewinnausgleich des Ehegatten festzulegen, der den geringeren Zugewinn erwirtschaftet hat. Sollte es zu einer Einigung nicht kommen, wird der Zugewinnausgleichsanspruch gerichtlich geltend gemacht. Der nacheheliche Unterhalt hat sich nach der Reform zum 01.01.2008 verschärft. Die Versorgerehe in der bisherigen bis zum 31.12.2007 geltenden Form existiert nicht mehr. Der den Haushalt führende und die Kinder betreuende Ehegatte, meistens immer noch die Frau, ist der unverheirateten Mutter nunmehr gleichgestellt. Im Mietstreit geht es um Mängel der Mietsache, die zur Minderung berechtigen, Zahlungsverzug bei der Zahlung der Miete. Mieterhöhungen sind häufige Streitgegenstände. Es werden neben Zahlungsklagen auch Kalgen auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung erhoben. Im Vertragsrecht werden Verträge und AGB entworfen und überprüft. Im Versicherungsrecht geht es sehr häufig um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung auf Erbringung der vertraglich geschuldeten Versicherungsleistung. Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreut Sie persönlich und umfassend. Aufgrund des beschriebenen breiten Betätigungsfeldes genießen Sie den Vorteil einer ganzheitlichen und rechtsgebietüberschreitenden Beratung.
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